PKV optimieren
Die privaten Krankenversicherer erhöhen für 2025 ihre Preise deutlich. Für die betroffenen zwei Drittel der Versicherten steigen die Beiträge um durchschnittlich 18 Prozent.
Wichtig ist, dass sich die Kunden der Privaten Krankenversicherung nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Beratung
Trotz Beitragserhöhung auch Beitragsanpassung (BAP) zum Jahreswechsel. Die Private Krankenversicherung zu kündigen, ist sicher keine gute Idee.
Die Privaten Krankenversicherungen bieten jederzeit die Möglichkeit, mit Tarifänderungen Beiträge einzusparen.
Viele Kunden der Privaten Krankenversicherung wissen nicht, dass sie ein Recht auf Tarifwechsel besitzen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen stärker als in der Privaten Krankenversicherung.
Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.
Wir begleiten und beraten Sie unter anderem hierbei:
- Die Wahl des richtigen Tarifes.
- Wir erfragen für Sie die Prämien des neuen Tarifes.
- Wir vergleichen die Leistungen Ihres bisherigen mit den in Frage kommenden Tarifen.
- Wir führen dann für Sie die Administration zu einem Tarifwechsel mit Ihrem Versicherer durch.
Durch eine kluge und regelmäßige Tarifoptimierung nach § 204 VVG haben Sie in der Privaten Krankenversicherung jederzeit die Möglichkeit, günstigere Tarifmöglichkeiten anzufragen und fortlaufend Beiträge einzusparen. Denn: Sie besitzen als Kunde ein Tarifwechselrecht.
Nutzen Sie also unsere langjährige Erfahrung als Spezialist für PKV-Tarifoptimierung für eine Tarifanalyse.
Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos.
BAP – Wechsel des Versicherers
Die Private Krankenversicherung [PKV] ist meist eine Entscheidung für einen sehr langen Zeitraum. Oft eine Entscheidung fürs Leben. Vermeiden Sie bitte, durch eine übereilte Entscheidung oder durch fehlerhafte Beratung folgende Gründe zu übersehen, die gegen einen Wechsel des Versicherers sprechen.
- Ihr Gesundheitszustand, der sich eventuell verändert hat. Erkrankungen können die Aufnahme bei einer neuen Versicherungsgesellschaft erschweren oder sogar verhindern.
- Verträge, die vor dem 01.01.2009 geschlossen wurden, haben in der Regel keine Möglichkeit, Teile der gebildeten Alterungsrückstellungen zu einem neuen Versicherer mitzunehmen.
Mitnahme eines Übertragungswertes in der PKV
Für alle seit dem 01.01.2009 neu abgeschlossenen Krankheitskostenvollversicherungen wird ein Übertragunswert zur Anrechnung in der Alterungsrückstellung einer Krankheitskostenvollversicherung mitgenommen. Damit möchte der Gesetzgeber den Wechsel des PKV-Unternehmens erleichtern.
Das bedeutet: Die jetzige PKV Vertragssituation muss zunächst genau geprüft werden. Wir begleiten und beraten Sie hierzu.
Schildern Sie uns Ihre Krankenversicherungssituation und Ihren Bedarf. Wir analysieren zunächst Ihre persönliche Vertragssituation und erstellen Ihnen einen individuellen Lösungsvorschlag.